AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Künstlers + Fotografen Rainer M. Hohnhaus.


I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Rainer M. Hohnhaus l Kunst + Fotografie Arenenbergweg 5, 78479 Reichenau oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Rainer M. Hohnhaus hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Papierbilder, Videos, usw.).
  3. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Rainer M. Hohnhaus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


II. Angebote

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website www.hohnhaus.com oder https://hohnhaus.fotograf.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.


III. Produktionsaufträge

  1. Rainer M. Hohnhaus wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Rainer M. Hohnhaus hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optische-technischen Mittel.
  2. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunde am Ende zur Verfügung gestellt werden. Rainer M. Hohnhaus wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin/des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
  3. Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
  4. Nach dem Aufnahmetag besteht eine Wartezeit bis zur Übergabe für die Bilder von ca. 12 Wochen. 
  5. Die Wartezeit für die Gestaltung eines Hochzeitsbuches beträgt 4 Monate ab der Bildübergabe. Die Dauer für die Produktion eines Hochzeitsbuches nach der Gestaltung beträgt zusätzlich 1 Monat.
  6. Die Lieferzeit über den Onlineshop https://hohnhaus.fotograf.de beträgt zwei Wochen ab Begleichung der Vorklasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben.
  7. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Rainer M. Hohnhaus eingegangen sein. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Rainer M. Hohnhaus. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  8. Mängelrüge und Gewährleistung bei allen Waren aus dem Onlineshop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.
  9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das hergestellte Werk abzuholen. Im Falle der Versendung des Werkes durch Rainer M. Hohnhaus wird die Haftung für den Versand ausgeschlossen.


IV. Urheberrecht - Nutzungsrecht - Persönlichkeitsrecht

  1. Rainer M. Hohnhaus steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und Kunstwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den übergebenen Lichtbildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung von Rainer M. Hohnhaus gestattet. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Rainer M. Hohnhaus berechtigt, die Bilder für Werbezwecke zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der Auftraggeber sieht hierfür von der Geltendmachung des Rechtes am eigenen Bild ab.
  3. Rainer M. Hohnhaus ist berechtigt, auf den von ihr/ihm erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre/seine Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
  4. Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. 
  5. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.hohnhaus.com zu platzieren.
  6. Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Onlineshop: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt, dass der Käufer beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar erhält. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.
  8. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Rainer M. Hohnhaus übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  9. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung), bedarf der vorherigen Zustimmung von Rainer M. Hohnhaus. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
  10. Bei der Verwertung der Bilder kann Rainer M. Hohnhaus, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Rainer M. Hohnhaus zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei Rainer M. Hohnhaus. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.


V. Rechte am Eigenen Bild/Einräumung Veröffentlichungsrechte

  1. Für die Rainer M. Hohnhaus ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch Rainer M. Hohnhaus sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen des Fotografen einverstanden sind. Rainer M. Hohnhaus darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für Rainer M. Hohnhaus dient. 
  2. Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber Rainer M. Hohnhaus vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.


VI. Haftung

  1. Rainer M. Hohnhaus verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 
  2. Rainer M. Hohnhaus übernimmt für technisches Versagen von Fahrzeugen und Equipment und die daraus entstehenden Schäden keine Haftung.
  3. Rainer M. Hohnhaus verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Rainer M. Hohnhaus verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Rainer M. Hohnhaus haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Werkes durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet Rainer M. Hohnhaus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Rainer M. Hohnhaus ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.  
  7. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 
  8. Sollte auf Grund von Umständen, die Rainer M. Hohnhaus nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, außergewöhnlicher Ereignisse, sonstige Fälle höherer Gewalt etc.) er nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, befreit es Ihn für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Rainer M. Hohnhaus kommen, wird der Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichtet und er bemüht sich wenn möglich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  9. Die Haftung ist auf maximal 100,-- Euro pro Einzelfall bei nachgewiesenen Schäden jeglicher Art beschränkt.
  10. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch Rainer M. Hohnhaus oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Rainer M. Hohnhaus abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt bei Rainer M. Hohnhaus. Bei Mangelhaftigkeiten, die durch ein Fremdlabor entstanden sind, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.


VII. Honorar

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Kostenpauschale für PKW (0,70 € / gefahrene Kilometer), Zusatzstunden, Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen etc..
  2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Rainer M. Hohnhaus nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält er auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 
  3. Die Höhe der momentan aktuellen Versandkosten ist im Onlineshop angegeben. Diese ändern sich, sobald Preisänderungen vom Fotolabor erfolgt sind. Rainer M. Hohnhaus ist nicht an eine bereits davor zugesendeten Preislisten mit abweichenden Versandkosten gebunden.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Kunstwerke im Eigentum von Rainer M. Hohnhaus.
  6. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 
  7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  8. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (siehe Nebenkosten Punkt V.1.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


VIII. Zahlungsabwicklung beim Onlineshop

    Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die 

    Fotografen Online Service GmbH übernommen.


IX. Kündigung v. Vertragsabschlüssen - Ausfallhonorar 

    Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber nach Unterzeichnung storniert werden,

    so wird ein Ausfallhonorar gemäß folgender Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten) fällig:

    bis 12 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars

    bis 6 Monate vor Buchungstermin 40% des Basishonorars

    bis 3 Monate vor Buchungstermin 80% des Basishonorars

    weniger als 3 Monate steht Rainer M. Hohnhaus die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.


X. Ausschluß des Widerrufsrechts bei bestellten Fotoprodukten

  1. Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).


XI. Vertragsschluss

  1. Angebote von Rainer M. Hohnhaus sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
  2. Durch Unterzeichnung des Vertrages wird die Buchung verbindlich und der Termin fest reserviert. Weiterhin anerkennt der Kunde auch die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


XII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Rainer M. Hohnhaus erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu nicht vereinbarten Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


XIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Als Gerichtsstand wird Konstanz vereinbart.


XIV. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


Stand der letzten Aktualisierung 01..12.2024.


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